Fixhands
Einzelunternehmen — Inhaberin: Kateryna Shumeyko
Talstrasse 4, 65510 Idstein
Tel.: 06126 977 6551
E-Mail: kontakt@fixhands.de
USt-IdNr.: DE815601585 | HWK Wiesbaden
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Fixhands
(Inhaberin Kateryna Shumeyko, nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber
über Maler-, Trockenbau-, Sanierungs- und verwandte Handwerksleistungen. Abweichende
Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote und Kostenvoranschlaege sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestaetigung oder durch den Beginn der Arbeiten zustande.
- Muendliche Nebenabreden beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem schriftlichen Angebot bzw. Kostenvoranschlag.
- Zusaetzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet und vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Bei Kostenvoranschlaegen ist eine Ueberschreitung des Angebots um bis zu 15 % zulaessig (§ 650c BGB). Eine wesentliche Ueberschreitung wird dem Auftraggeber unverzueglich mitgeteilt.
§ 4 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zahlungsbedingungen (sofern nicht anders vereinbart): 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung), 25 % wenn die Hälfte der Arbeiten fertiggestellt ist, 25 % nach Fertigstellung und Abnahme.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Hoehe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines hoeheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Ausführung und Termine
- Genannte Ausführungstermine werden nach bestem Bemuehenerfüllt. Verbindliche Termine beduerfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Verzoegerungen durch hoehere Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, Lieferengpaesse) oder nicht rechtzeitig erbrachte Vorleistungen des Auftraggebers verlaengern die Ausführungsfrist angemessen.
- Der Auftraggeber hat die Arbeitsflaechen rechtzeitig zugaenglich und frei zu machen. Wartezeiten, die durch den Auftraggeber verursacht werden, koennen gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- die Zugaenglichkeit der Arbeitsflaechen sicherzustellen,
- einen funktionsfaehigen Strom- und Wasseranschluss unentgeltlich bereitzustellen,
- empfindliche Einrichtungsgegenstaende, Boeden und Kunstgegenstande eigenstaendig zu sichern oder zu entfernen,
- Bewohner und betroffene Dritte über die bevorstehenden Arbeiten und damit verbundene Beeintraechtigungen zu informieren.
Werden Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt und entstehen dadurch
Mehrkosten oder Verzoegerungen, traegt der Auftraggeber diese.
§ 7 Abnahme
- Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt gemeinsam vor Ort.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind im Abnahmeprotokoll zu vermerken.
- Wird die Abnahme ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Fertigstellungsmeldung durchgefuehrt, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 8 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme (gesetzliche Regelung nach BGB; nach VOB/B 4 Jahre, sofern vereinbart).
- Mängel sind unverzueglich schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu melden.
- Fixhands hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Schlaegt die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
- Mängel, die auf eigenmaechtiger Bearbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Mängel durch ungeeignete Vorleistungen Dritter, über die Fixhands vorab schriftlich informiert hat, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
§ 9 Haftung
- Fixhands haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen, unbeschraenkt.
- Bei leichter Fahrlaessigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragtypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschaeden ist bei leichter Fahrlaessigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschraenkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Koerper oder Gesundheit sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 10 Stornierung
- Stornierung durch den Auftraggeber bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn: kostenfrei.
- Stornierung weniger als 5 Werktage vor Arbeitsbeginn: 25 % der vereinbarten Angebotssumme als Ausfallentschädigung.
- Nach Beginn der Arbeiten: Abrechnung der bis zur Stornierung erbrachten Leistungen zuzueglich 10 % der noch ausstehenden Leistungssumme.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Saemtliche eingebauten und gelieferten Materialien bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung
aller faelligen Forderungen Eigentum von Fixhands. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
über die vorbehaltenen Materialien zu verfuegen, soweit diese noch nicht fest mit dem
Gebaeude verbunden sind.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschliesslich zur Durchfuehrung und
Abwicklung des Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist
oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind
abrufbar unter:
malerbetrieb-idstein.de/datenschutz.html
§ 13 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist Idstein.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhaeltnis ist Idstein, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des oeffentlichen Rechts oder ein oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon unverhindert. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am naechsten kommt.
- Änderungen und Ergaenzungen dieser AGB beduerfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Juli 2026